1963 Auf der Generalversammlung 1963 wurden die Bedingungen für das Königsschießen neu festgesetzt: „Ein Schütze kann nur alle fünf Jahre Schützenkönig werden“.
1963 Auf der Generalversammlung 1963 wurden die Bedingungen für das Königsschießen neu festgesetzt: „Ein Schütze kann nur alle fünf Jahre Schützenkönig werden“.