Aufgabenbereiche
Dienstordnung Vorstand (beschlossen 08.03.17)
Die Dienstordnung soll dem Vereinsmitglied ein Anhalt dafür sein, welche wesentlichen Pflichten mit der Wahl in den Vorstand übernommen werden. Eine umfassende Darstellung der Pflichten eines Vorstandsmitgliedes soll hier nicht gegeben werden, da der Dienst für den Verein als eine Ehrenaufgabe auf der Grundlage der Solidarität und Kameradschaft im Vorstand angesehen wird.
Grundlage für das Vereinsleben ist die Satzung, der dieser Dienstordnung zur Förderung des Vereinslebens beigefügt wird.
Pflichten des Vorstands, soweit sie nicht für besondere Fälle durch Vorstandsbeschluss festgelegt werden, sind im Einzelnen:
Der/Die 1. Vorsitzende
Der Vorsitzende hat die Verpflichtung, den Verein bei jeder gegebenen Veranlassung nach außen hin zu vertreten und auf gutes Zusammenwirken im Vorstand zum Wohle des Vereins zu achten.
Jeglicher Schriftverkehr des Vereins wird mit der Unterschrift ‑ Der Vorstand – oder vom Vorsitzenden bzw. gemeinsam mit einem von ihm beauftragten Mitglied des Vorstands unterzeichnet. Im Übrigen sind die Satzungsbestimmungen maßgebend.
Der Vorsitzende hat die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen einzuberufen und in denselben den Vorsitz zu führen. Mindestens vor der ordentlichen Mitgliederversammlung hat er anhand einer vom Kassenwart zu führenden Aufstellung das Vereinsvermögen zu prüfen.
Die Proklamation des Schützenkönigs und der Schützenkönigin sowie die Auszeichnung weiterer Preisträger, Ehrungen usw. hat der Vorsitzende vorzunehmen.
Der/Die 2. Vorsitzende
Die Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden werden in allen Verhinderungsfällen desselben von seinem Stellvertreter wahrgenommen. Seine ständige Aufgabe ist es, neben dem Vorsitzenden für eine tadellose Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands zu sorgen.
Der/Die 1. Kassenwart/in
Der/Die 1. Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Abwicklung sämtlicher Finanzgeschäfte, den Zahlungsverkehr, der Führung und Verwaltung des Vereinskontos, der Barkasse und des Vereinsvermögens zuständig und hat hierüber sorgfältig Buch zu führen. Der Bestand der Barkasse wird vom Kassenwart selbständig bestimmt und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Zudem sind Fördermöglichkeiten zu erschließen und evtl. Zuschüsse (z.B. Senioren/Jugend) zeitgerecht zu beantragen.
Dem/Der 1. Kassenwart/in obliegt die Überwachung der Versicherungen sowie die Vorbereitung der Unterlagen für die Steuererklärung des Vereins.
An den Schützenfesttagen leitet und überwacht sie/er die Bewirtung einschließlich der finanziellen Abwicklung der Gäste und der Spielmanns- und Musikzüge.
Die/Der 1. Kassenwart ist für die finanzielle Abwicklung sämtlicher vom Verein geführter Veranstaltungen verantwortlich. Die Höhe der Eintrittsgelder bzw. Kosten werden vorher in der Vorstandsversammlung festgelegt.
Spätestens am 15. Januar eines jeden Jahres hat der/die 1. Kassenwart/in die Bücher und Belege des letzen Jahres sowie das Vereinsvermögen dem Vorsitzenden vorzulegen. Dieser leitet die Unterlagen binnen einer Woche an den Kassenwart zurück, der sie anschließend den Kassenprüfern zur Prüfung zugänglich macht.
Der/Die 2. Kassenwart/in
Der/Die 2. Kassenwart/in vertritt im Verhinderungsfalle den/die 1. Kassenwart/in in seinen gesamten Obliegenheiten. Sie/Er führt das Mitgliederverzeichnis und sorgt für das Einbringen der Beiträge des Vereins.
Desweiteren erstellt der/die 2. Kassenwart/in die Einladungen und Statistiken zur Generalversammlung sowie eine Auflistung der zu ehrenden Mitglieder. Sie/Er fertigt die Einladungen zum Aal-/Königschiessen sowie Spenderanschreiben und Spendenbescheinigungen, die anschließend dem Vorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt werden.
Bei Todesfällen von Vereinsmitgliedern wird vom 2. Kassenwart/in eine Trauerkarte, im Namen des Vorstands, an das Trauerhaus gesandt. Am Ende des Jahres wird eine Auflistung der verstorbenen Vereinsmitglieder an den Vorsitzenden übersandt. Am ersten Samstag des Folgejahres wird vom 2. Kassenwart/in eine Sammelanzeige der verstorbenen Vereinsmitglieder in der Tageszeitung (NWZ) geschaltet.
Der/Die Schriftführer/in
Der/Die Schriftführer/in hat alle schriftlichen Arbeiten zur Unterschrift vorzubereiten. In den Sitzungen und Versammlungen führt der/die Schriftführer/in das Protokoll.
Zum ordnungsgemäßen Ablauf einer Generalversammlung hat sie/er genügend Stimmzettel vorzuhalten, um eine evtl. geheime Wahl durchführen zu können.
Bei Schützenfesten und schießsportlichen Veranstaltungen soll sie/er den Schießwarten bei der Überwachung und Auswertung der Schießlisten behilflich sein.
Der/Die Schatzmeister/in
Der/Die Schatzmeister/in ist verantwortlich für den gesamten Schießstand, für die Herrichtung des Schießstandes vor jeder Schießveranstaltung, für die Pflege und Unterbringung der Gewehre, der Anlage und aller übrigen zum Schießen erforderlichen Gegenstände wie Munition, Anzeigevorrichtungen u.a.m. Zur Herrichtung des Schießstandes terminiert und überwacht er die Arbeitsdienste.
Festgestellte Fehlbestände (Munition, Schießfolien o.ä.) oder Schäden (Schießstand, Gewehre o.ä.) sind unverzüglich dem Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden mitzuteilen.
Der Schießwarte
Alle Angelegenheiten in der Betreuung der aktiven männlichen Schützen ab 18 Jahren sind Aufgabe der Schießwarte.
In Zusammenarbeit haben sie dafür zu sorgen, dass der Schießsport nach neuzeitlichen Gesichtspunkten gefördert wird, insbesondere durch Veranstaltung regelmäßiger Übungsstunden, die unter der Aufsicht (Sicherer Schießbetrieb!) der Schießwarte stehen. Hierzu erstellen die Schießwarte am Jahresende für das folgende Jahr Schießkalender, wo die regelmäßigen Schießabende und ggf. Sonderveranstaltungen aufgeführt werden. Ferner obliegt die Einteilung der Schreibdienste, für sämtliche schießsportlichen Veranstaltungen, den Schießwarten.
Die Schießwarte führen die Jahreswertungen aus, verwalten die Examensteile und aktualisieren die Examensliste. Ebenso erstellen die Schießwarte eine Liste mit den Schießbedingungen der jeweiligen schießsportlichen Veranstaltungen des Folgejahres und stellen diese in die Software der elektronischen Schießanlage ein..
Zudem obliegt den Schießwarten die Auswahl und der Einkauf sowie anschließende korrekte Ausgabe der Orden und Ehrenzeichen.
Wenn keine andere Regelung getroffen ist, wird aus dem Kreis der Schießwarte der stv. Hauptmann gestellt.
Der Sportwart der Herren
Der Sportwart wählt Mannschaften der Schützen für überörtliche Wettkämpfe aus. Er organisiert den kompletten Ablauf dieser Wettkämpfe.
Die Schießwartinnen der Damen
Den Schießwartinnen der Damen obliegt die Betreuung der Damenabteilung (ab 18 Jahren) bei sämtlichen Schießsportveranstaltungen. Sie sind für die Durchführung aller diesbezüglichen Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung verantwortlich. Zusammen haben sie dafür zu sorgen, dass der Schießsport nach neuzeitlichen Gesichtspunkten gefördert wird, insbesondere durch Veranstaltung regelmäßiger Übungsstunden, die unter der Aufsicht (Sicherer Schießbetrieb!) der Schießwartinnen stehen.
Hierzu erstellen die Schießwartinnen am Jahresende für das folgende Jahr Schießkalender, wo die regelmäßigen Schießabende und ggf. Sonderveranstaltungen aufgeführt werden. Ferner obliegt die Einteilung der Schreibdienste, für sämtliche schießsportlichen Veranstaltungen, den Schießwartinnen.
Die Schießwartinnen führen die Jahreswertungen aus, verwalten die Examensteile und aktualisieren die Examensliste. Ebenso erstellen sie eine Liste mit den Schießbedingungen der jeweiligen schießsportlichen Veranstaltungen des Folgejahres.
Die Sportwartin der Damen
Die Sportwartin wählt Mannschaften der Schützinnen für überörtliche Wettkämpfe aus. Sie organisiert den kompletten Ablauf dieser Wettkämpfe.
Die Jugendschießwarte/innen
Alle Angelegenheiten in der Betreuung der Jugend (6 – 17 Jahre) sind Aufgabe der Jugendschießwarte/innen. Sie sind für die Durchführung aller diesbezüglichen Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung verantwortlich. In Zusammenarbeit sorgen sie dafür, dass der Schießsport nach neuzeitlichen Gesichtspunkten gefördert wird, insbesondere durch Veranstaltung regelmäßiger Übungsstunden, in denen die Jugendschießwarte/innen die Aufsicht (Sicherer Schießbetrieb!) führen. Die sportliche Art des Schießens soll dabei im Vordergrund stehen, damit das Interesse am Schießsport belebt und erhalten wird.
Hierzu erstellen die Jugendschießwarte/innen am Jahresende für das folgende Jahr Schießkalender, wo die regelmäßigen Schießabende und ggf. Sonderveranstaltungen aufgeführt werden. Ferner obliegt die Einteilung der Schreibdienste, für sämtliche schießsportlichen Veranstaltungen, den Jugendschießwarten/innen. Sie führen die Jahreswertungen aus, verwalten die Examensteile und aktualisieren die Examensliste. Ebenso erstellen sie eine Liste mit den Schießbedingungen der jeweiligen schießsportlichen Veranstaltungen des Folgejahres.
Der Festausschuss
Bei allen Veranstaltungen, Arbeitsdiensten etc. des Vereins obliegt die Versorgung der Teilnehmer dem Festausschuss. Ferner sind die Mitglieder des Festausschusses für die ordnungsgemäßen Gravuren der Pokale, Plaketten etc. zuständig. Für nachfolgende Schießwettbewerbe der Herren organisiert der Festausschuss die Preise:
- Glücksschießen (Fleischpreise)
- Aalschießen
- Wurstpreise
- Hegering-Vergleichsschießen (Weinpreise)
- Weihnachtsschießen (Forellen etc.)
Weitere Aufgaben regelt der Vorstand in seinen Vorstandssitzungen.
Der Hauptmann
Der Hauptmann bestimmt die Zeit der Ausmärsche, soweit sie nicht im Festprogramm festgesetzt sind. Er gibt den Befehl zum Antreten und kommandiert den Ausmarsch bei allen Anlässen.
Bei den Festumzügen führt der Hauptmann die Abteilungen der Schützen, Damen und Jungschützen an.
Der Hauptmann erstellt in Absprache mit seinem Stellvertreter, einen Ablaufplan des Schützenfestes und des Gemeindeschützenfestes. Eine Ausfertigung erhält der 1. Vorsitzende.
Der Stellvertreter des Hauptmanns ist der i.d.R. einer der Schießwarte, bzw. ein vom Vorstand benannter Schütze.
Die Fahnenträger
Fahnenträger werden, auf Vorschlag des Vorstandes, in der Generalversammlung gewählt.
Die Fahnenträger haben bei den Festumzügen und zum Volkstrauertag am Kriegerdenkmal die Fahnen zu tragen. Jeder Fahnenträger sorgt für die bestmögliche Unterbringung und Erhaltung der Fahne. Die Fahnenträger sowie ihre Begleiter haben im Verhinderungsfall dafür zu sorgen, dass ein Ersatzmann zur Stelle ist.
Der Schützenkönig, die Schützenkönigin
Die Schützenkönige nehmen an der 1. Vorstandssitzung nach Erlangung der Königswürde teil. Beim Schützenfest o.a. Veranstaltungen anderer Schützenvereine ist die Königskette zu tragen. Der König mit seiner Partnerin sowie die Königin mit ihrem Partner haben bei den Festbällen ihren Platz am Ehrentisch.
Sonderaufgaben
Für den Verleih und die Verwaltung des vereinseigenen Zeltes incl. Tanzboden wird eine Person vom Vorstand benannt.
Die gesamtdienstliche Ordnung im Vorstand:
Die Dienstordnung soll zu einer erfolgreichen Arbeit des Vorstands und innerhalb des Vorstands beitragen. Eine Rangwertung der Pflichten und Aufgabenstellungen besteht nicht.
Grundlage der Arbeit im Vorstand ist die kameradschaftliche Solidarität. Der Vorstand ist eine Einheit, und es kann deshalb im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter jedes Vorstandsmitglied zu zwingend erforderlichen Obliegenheiten und Aufgaben, die in der Dienstordnung nicht erwähnt sind, herangezogen werden.
In einer Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende die Sitzung. Wortmeldungen sind anzuzeigen. Dies ist für einen effektiven Verlauf der Sitzung sowie zur Erstellung eines verlässlichen Protokolls zwingend notwendig.
Änderungen dieser Dienstordnung beschließt der Vorstand mit absoluter Mehrheit.
Wüsting, den 08. März 2017
Schützenverein Wüsting von 1912 e.V.