Gegründet vor über 100 Jahren
Im Laufe der letzten Jahre konnten wir immer mehr Mitglieder und Freunde beim Schützenverein Wüsting e.V. begrüßen und freuen uns noch heute über regen Zuwachs und steigende Mitgliederzahlen.
Wir sind eine fröhliche Gemeinschaft, die Ihre Aufgaben mit dem nötigen Ernst durchführt und dennoch viel Spaß dabei hat. Tradition und Moderne stehen bei uns im Einklang – wir freuen uns über Interesse aus jeder Generation.
Ob Jung, ob Alt, ob Klein ob Groß – lerne uns kennen, knüpfe Bekanntschaften und fülle deine Freizeit mit Freude.
Werde Teil unserer Tradition
Als Mitglied unserer Gemeinschaft wirst du Teil einer langen Tradition. Jeder von uns wirkt mit und ist stolz auf unseren Verein. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Komm vorbei und überzeuge dich selbst.
Jahr | 1 Vorsitzende | 2 Vorsitzende |
---|---|---|
1925 | Emil Linck | J. Küther |
1927 | K. Hespe | J. Küther |
1951 | Karl Cordes | Wilhelm Gillner |
1954 | Wilhelm Gillner | Herbert Korte |
1969 | Herbert Korte | Heiko Suhr |
1978 | Heiko Suhr | Egon Mahlstede |
1987 | Heiko Suhr | Werner Claußen |
1993 | Werner Claußen | Henning Freese |
2005 | Henning Freese | Dirk Suhr |
2008 | Henning Freese | Marco Grauer |
2009 | Henning Freese | Dirk Adelt |
2014 | Lutz Blanke | Dirk Adelt |
2021 | Lutz Blanke | Udo Parchert |
Die Fahnenträger
Fahnenträger werden, auf Vorschlag des Vorstandes, in der Generalversammlung gewählt.
Die Fahnenträger haben bei den Festumzügen und zum Volkstrauertag am Kriegerdenkmal die Fahnen zu tragen. Jeder Fahnenträger sorgt für die bestmögliche Unterbringung und Erhaltung der Fahne. Die Fahnenträger sowie ihre Begleiter haben im Verhinderungsfall dafür zu sorgen, dass ein Ersatzmann zur Stelle ist.
Der/Die 1. Vorsitzende
Der Vorsitzende hat die Verpflichtung, den Verein bei jeder gegebenen Veranlassung nach außen hin zu vertreten und auf gutes Zusammenwirken im Vorstand zum Wohle des Vereins zu achten.
Jeglicher Schriftverkehr des Vereins wird mit der Unterschrift ‑ Der Vorstand – oder vom Vorsitzenden bzw. gemeinsam mit einem von ihm beauftragten Mitglied des Vorstands unterzeichnet. Im Übrigen sind die Satzungsbestimmungen maßgebend.
Der Vorsitzende hat die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen einzuberufen und in denselben den Vorsitz zu führen. Mindestens vor der ordentlichen Mitgliederversammlung hat er anhand einer vom Kassenwart zu führenden Aufstellung das Vereinsvermögen zu prüfen.
Die Proklamation des Schützenkönigs und der Schützenkönigin sowie die Auszeichnung weiterer Preisträger, Ehrungen usw. hat der Vorsitzende vorzunehmen.
Der/Die 2. Vorsitzende
Die Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden werden in allen Verhinderungsfällen desselben von seinem Stellvertreter wahrgenommen. Seine ständige Aufgabe ist es, neben dem Vorsitzenden für eine tadellose Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands zu sorgen.